Verfahrensbeistandsschaft
Als Verfahrensbestand wird man durch das Familiengericht in Kindschaftssachen eingesetzt. Als sog. "Anwalt des Kindes" fungiert man als Sprachrohr des Kindes und vertritt dessen Interessen in einem familiengerichtlichen Verfahren. Neben Einfühlungsvermögen und Empathie hilft mir meine Zusatzausbildung als Mediatorin das Gericht bei seiner Entscheidung zum Wohle des Kindes zu unterstützen.
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Nicole Winhardt-Funk Rechtsanwältin
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BERGEMANN-GORSKI CONRADI KAZEMPOUR WEBER Rechtsanwälte
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